Relegation - Saison 2022/2023

Informationen zur Relegation und zum Auf- und Abstiegsmodus für die Saison 2022/2023

Am Ende der Saison 2022/2023 werden Relegationsturniere unter Einbeziehung der höher- und niederklassigen Mannschaften durchgeführt.

Die Relegationsturniere werden für alle Klassen am 22./23.04.2023 durchgeführt.

Das Auf- und Abstiegsverfahren wird nach den folgenden Grundsätzen durchgeführt:

a) Nach Abschluss aller Meisterschaftsspiele einer Staffel erhält die erstplatzierte Mannschaft jeder Staffel das Aufstiegsrecht in die nächsthöhere Leistungsklasse. Bei Verzicht oder Nichterfüllung der allgemeinen Voraussetzungen (gemäß SO) hat die zweitplatzierte Mannschaft der Staffel das Aufstiegsrecht.

b) Die zweitplatzierte Mannschaft jeder Staffel hat das Recht an den Relegationsspielen in die nächsthöhere Leistungsklasse teilzunehmen. Verzichtet die zweitplatzierte Mannschaft oder erhält sie vor Beginn der Relegationsspiele das Aufstiegrecht nach Ziffer a), so erhält die drittplatzierte Mannschaft dieser Staffel das Recht, an diesen Relegationsspielen teilzunehmen, sollten Relegationsspiele stattfinden (siehe hierzu f).

c) An den Relegationsspielen werden Mannschaften der nächsthöheren Spielklasse wie folgt teilnehmen:

d) Die Zahl der Aufsteiger/Absteiger aus der Relegation ergibt sich aus 9.1.4. c) SO. Überbesetzte Staffeln werden über die Relegation reduziert.

e) VLW-Stützpunktmannschaften sind von der Relegation und den Auf- und Abstiegsregelungen ausgenommen. Die Wertungen aller Spiele der Stützpunktmannschaften bleiben bestehen. 

Bis 12. März 2023 (Ordnungsfrist gemäß BGHSO) müssen alle Mannschaften verbindlich erklären, ob sie an den Relegationsspielen zum Auf- oder/und Abstieg teilnehmen wollen (unabhängig, ob als höherklassige oder als niederklassige Mannschaft). Die rechtzeitige Erklärung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Relegation.

Sie ist dem Staffelleiter gegenüber ausschließlich schriftlich abzugeben und verpflichtet zur Teilnahme.

Wichtig: Nichtantreten bzw. Spielabsage nach dem 12.03.2023 in der Relegationsrunde trotz Anmeldung führt zur Bestrafung (BGHSO 7.9.1.3: 160,00 €).

Also unbedingt vorher gut überlegen und dabei beachten, dass der 12. März 2023 als Ausschlusstermin gilt. Wer sich bis dahin nicht schriftlich anmeldet, hat das Recht zur Teilnahme an der Relegationsrunde (unabhängig, ob als höherklassige oder als niederklassige Mannschaft) verwirkt.

Alle potentiellen Ausrichter der Relegationsturniere werden aufgefordert, schon jetzt entsprechend Hallen zu reservieren. Die diesjährige Ausrichterreihenfolge ist der Anlage „Relegationsausrichter“ zu entnehmen. Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Relegationsrunden werden auf der VLW-Homepage veröffentlicht.

Für den Spielausschuss

gez. Bruno Metzger
VLW-Spielwart